Bedingungen für die Teilnahme an der Silvesterveranstaltung 2026/27
Der Verein Klub der Großen in Deutschland e. V. (nachstehend KdG) wird durch die Bezirksgruppe Rostock (nachstehend BG Rostock), vertreten durch den Vorsitzenden Alexander Witt, vom 29. Dezember 2026 bis 02. Januar 2027 das Silvestertreffen in Warnemünde anbieten.
Der KdG verfolgt mit der Organisation des Programms keine bereichernden bzw. gewinnbringenden Ziele. Die für die angebotenen Veranstaltungen entstehenden Kosten, auch für externe Dienstleister, gehen in den Kosten der Programmkalkulation auf. Die Veranstaltung wird ehrenamtlich organisiert.
Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Eine erfolgte Anmeldung der teilnehmenden Person ist nach Bestätigung und Mitteilung der Zahlungsmodalitäten durch die BG Rostock verbindlich. Das heißt, es werden die Kosten für das gebuchte Programm fällig und sind innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Bestätigung zu überweisen. Sollte die maximale Teilnehmerzahl erreicht werden und eine Zahlung erfolgt nicht innerhalb der Frist, ergeht eine einmalige Zahlungserinnerung (Zahlungsfrist 7 Tage) - nach fruchtlosem Verstreichen dieser kulanten Zahlungsfrist wird der Platz ohne weitere Mitteilung an einen Nachrücker der Warteliste vergeben.
Alle Kosten sind ausgewiesen in Euro-Beträgen pro teilnehmende Person und verstehen sich einschließlich Steuern und ohne Versicherungen.
Anmeldungen können bis zum 01. August 2026 erfolgen. Die Teilnehmerzahl ist auf 60 Personen begrenzt, deshalb kann der Anmeldeschluss bereits vorher bei Erreichen der Gesamtteilnehmerzahl erfolgen.
Eine Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular als online-Version für jede teilnehmende Person einzeln. Die Option Anmeldeformular (Papier oder Pdf-Datei) wird nicht mehr zur Verfügung gestellt.
Mündliche oder sonstige Abreden sind nur mit schriftlicher Bestätigung gültig.
Für alle gebuchten Veranstaltungen gilt, dass bei einer Stornierung oder einem erklärten Reiserücktritt nach dem 01. August 2026 keine Rückerstattung des Buchungspreises erfolgt. Die Stornogebühr entspricht dann zu 100 % dem Buchungspreis.
Ebenso erfolgt bei einem Nichtantreten der Reise keine Kostenerstattung. Dafür bitten wir um Verständnis.
Jede Veranstaltung, die eine dafür angemeldete Person eigenständig unterbricht oder nicht wahrnimmt, begründet keinen (auch keinen anteiligen) Rückerstattungsanspruch.
Eine Abrechnung nach Stornierung erfolgt nach Abschluss des Silvestertreffens in angemessener Frist.
Wichtiger Tipp: Den Abschluss einer Versicherung zur Absicherung gegen mögliche Kosten durch Stornierung oder Abbruch (zum Beispiel nach Unfall oder durch eine plötzlich auftretende Krankheit) sollte jeder für sich selbst prüfen und entscheiden.
Der KdG behält sich vor, Veranstaltungen, deren maximal verfügbare Platzquote vor dem Anmeldeschluss erreicht wurde, zu schließen. In diesem Fall wird ein Informationsvermerk auf der offiziellen Webseite für die Veranstaltung www.langes-leipzig.de/silvester angezeigt.
Jede teilnehmende Person kann ihre Anmeldung auf ein anderes Mitglied eines Vereins langer/großer Menschen/Interessenten übertragen. Bei unterschiedlichen Kosten werden zu viel gezahlte Beiträge entsprechend der Stornierungsklausel zurückerstattet. Noch ausstehende Beträge sind unverzüglich zu überweisen. Die Übertragung ist dem KdG unverzüglich anzuzeigen, spätestens bis zum 30. November 2026.
Für die Durchführung des Programms werden unterschiedlichen Dienstleistern Aufträge für Veranstaltungsbestandteile erteilt. Die Dienstleister haften jeweils für ihre Leistungen eigenverantwortlich. Eventuelle Ansprüche von Teilnehmern sind unmittelbar an die Dienstleister zu richten und werden vom KdG, soweit erforderlich, an den Teilnehmer abgetreten.
Erbringt ein Dienstleister die beauftragte Leistung nicht oder nicht vollständig, kann der KdG nur anteilig die Kostenposition zurückerstatten, die ihm vom Dienstleister zu ersetzen ist und tatsächlich erstattet wird.
Im Falle von äußeren, unverschuldeten Ereignissen, Wetter, unvorhersehbaren Situationen, behördlichen Auflagen oder Einschränkungen aufgrund besonderer Entwicklungen, behält sich der KdG ausdrücklich das Recht vor, das Programm und den Ablauf zu verändern und eine ursprünglich geplante Leistung durch eine andere zu ersetzen, einzuschränken oder zu stornieren. In diesem Fall kann kein Schadensersatz beansprucht werden.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Organisation der Veranstaltung. Mit der Anmeldung erteilt die teilnehmende Person ihre Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten. Die Einwilligung ist jederzeit widerruflich.
Fotos und Videos der Veranstaltung werden ausschließlich auf der nicht kommerziellen Webseite www.klubbilder.de (Inhaber ist der KdG. Der Zugang ist passwortgeschützt.) bzw. auf der Facebookseite der BG Leipzig, mit stillschweigender Genehmigung der Teilnehmer und ohne Namensnennung veröffentlicht. Jede teilnehmende Person, die auf einem Bildmedium zu sehen ist, kann ohne Begründung das Entfernen desselben bzw. ihrer Person daraus verlangen, wenn weniger als 5 Personen abgebildet sind.
Der KdG (und damit alle Bezirksgruppen im KdG) hat seine Serviceleistungen und die damit verbundene Erfassung persönlicher Daten seiner Mitglieder und Gäste zu allen Veranstaltungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) angepasst. Die entsprechende Erklärung ist veröffentlicht und einsehbar unter
www.langes-leipzig.de/?Datenschutz, bzw. in der Navigation dieser Seite.
Für die Veranstaltung gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine wirksame Klausel zu setzen, die dem Zweck am nächsten kommt, der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt worden ist.
Rostock, 31. Mai 2026
